Gästehaus Burger |
Start |
Ferienwohnung |
Zimmer |
Haus |
Preise |
Kontakt |
AGB |
Impressum |
Datenschutz |
Urlaub im Allgäu |
Der Mietvertrag / AGB Gästehaus Burger |
Mit einer mündlichen oder
schriftlichen Unterkunftsreservierung haben Sie mit Ihrem zukünftigen
Gastgeber einen rechtsgültigen Mietvertrag abgeschlossen Es gelten die
Bestimmungen des befristeten Mietvertrags aus dem BGB (Bürgerlichen
Gesetzbuch) und zusätzlich die Rahmenbedingungen des Hotel- und
Gaststättenverbandes (DEHOGA)
1 . Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald
die Unterkunft bestellt
und zugesagt ist.
2. Der Abschluss des
Gastaufnahmevertrags verpflichtet beide Parteien zur Erfüllung des
Vertrages.
3. Der Vermieter ist
verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Unterkunft dem Gast
Schadenersatz zu leisten
4. Der Gast ist
verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den
vereinbarten oder
betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten
Aufwendungen: Die Einsparungen betragen gemäß der Internationalen
Hotelordnung: bei Übernachtung mit Frühstück 20% bei Übernachtung mit
Halbpension 30 %, bei Übernachtung mit Vollpension 40 %. Bei
Ferienwohnungen beträgt die Minderung 10 %.
5 Der Vermieter ist
nach Treu
und
Glauben gehaltene nicht in Anspruch genommene Unterkünfte
nach Möglichkeit anderweitig zu vermieten; bis zur Weitervermietung
jedoch haftet der Gast nach Punkt 4.
6. Der Gast wird umgehend auf seine,
Verpflichtung hingewiesen, evtl. Ausfallkosten zu übernehmen; erst nach
Ablauf des stornierten Buchungszeitraumes werden dem Gast die Kosten in
Rechnung gestellt. 7.
Dem Gast bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass dem Betreiber keine
oder
eine wesentlich niedrigere Entschädigung als die o.g. Stornopauschale
entstanden ist.
8.
Bei vorzeitiger Abreise werden 50%
der vertraglichen Leistungen fällig.
9.
Bezahlung in bar vor Ort oder nach Vereinbarung.
10.
Die Anreise kann ab 14:00 Uhr erfolgen und Ihre Abreise bis 10:30 Uhr.
11. Gerichtsstand Ist der Betriebsort.
Wir empfehlen unseren Gästen: • alle wichtigen Punkte des Mietvertrages (Lage, Umgebung, Haus- und Zimmerausstattung, Preise und was darin enthalten ist,
An-
und
Abreisetermin) klar zu
vereinbaren und schriftlich festzuhalten. • den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, die Sie vor Unannehmlichkeiten und Kosten schützt, falls Sie die Reise aus
wichtigen Gründen (Krankheit, Unfälle etc,) nicht antreten können.
|